Die steuerliche Forschungszulage (FZulG) ist eine gesetzlich geregelte, staatliche Förderung. Ziel der Forschungszulage ist es, Deutschland als Entwicklungsstandort nachhaltig zu stärken.
Die steuerliche Forschungszulage kann von allen steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland beantragt werden.
Wir überprüfen anhand eines kostenlosen 15 Minütigen Telefontermin, ob Sie einen Anspruch auf die Forschungszulage haben.
In einem 30-60 Minütigen Gespräch gehen wir auf Ihr Projekt ein, sodass wir dieses genau verstehen.
Sobald wir ihr Projekt komplett verstanden haben, verfassen wir einen Antrag für Sie.
Nachdem wir den Antrag verfasst haben, wird dieser bei der Bescheinigungsstelle abgegeben. Da wir wissen, auf welche Kriterien diese achtet und wir eine Bewilligungsquote von über 90% haben, wird der Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit bewilligt.
Als letzten Schritt wird der bewilligte Antrag beim Finanzamt eingereicht und Sie erhalten Ihre Auszahlung.
Es werden Ihre Personalkosten zu 25% gefördert. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 1. Mio € jährlich. Diese Kosten können rückwirkend bis zum Jahr 2020 geltend gemacht werden.
Geschäftsführender Gesellschafter
Mail: m.brock@brockconsulting.de
Telefon: 089 32761780
Unser Standort befindet sich im Münchner Osten.
Von diesem Standort aus betreuen wir unsere Kunden größtenteils digital und helfen Ihnen in jeder Angelegenheit, was das Thema Fördermittelberatung angeht.
Eine wichtige Sache müssen Sie beachten. Wir arbeiten nicht mit jedem Betrieb zusammen. Wenn wir merken, dass unsere Methode nicht zu Ihrem Betrieb passt dann sagen wir Ihnen das auch im Erstgespräch und können daher leider kein Zweitgespräch anbieten. Die meisten Kunden, die sich bei uns im Zweitgespräch befinden, werden auch Kunde und freuen sich auch noch Monate nach der Zusammenarbeit über die Entscheidung.
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